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Allgemeine Geschäftsbedingungen der RPH Industrie-Partner (AGB)

§ 1 - Geltung der Bedingungen

(1.) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen, insbesondere die des Kunden, werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch bevollmächtigte Vertreter der RPH Industrie-Partner ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(2.) Alle Vereinbarungen, die zwischen der RPH Industrie-Partner und dem Besteller getroffen
werden, sind zu deren Wirksamkeit schriftlich festzuhalten.


§ 2 - Vertragsschluss

(1.) Erst eine vom Kunden unterschriebene Bestellung gilt als bindendes Angebot, so dass die
Darstellung des Sortiments durch uns noch kein bindendes Vertragsangebot darstellt.

(2.) Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 4 Wochen durch Zusendung einer
Auftragsbestätigung anzunehmen oder dem Kunden innerhalb dieser Frist die bestellte Ware
zuzusenden bzw. die vereinbarte Leistung zu erbringen. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem
Vorbehalt der tatsächlichen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines konkludenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet, sämtliche Angebote der RPH Industrie-Partner sind freibleibend und unverbindlich.

(3.) Verträge über unseren Online-Shop unter der Internet-Adresse www.rph-shop.de kommen wie folgt zustande:

Um Artikel aus dem Warensortiment des Online-Shops kaufen zu können, ist zunächst eine
Registrierung unter der Funktion Registrieren erforderlich.

Nach erfolgreichem Login können Sie aus dem Warensortiment Produkte auswählen und diese über den Button „in den Warenkorb legen“ in einen sogenannten Warenkorb legen und sammeln. Im Warenkorb können Sie die Liefermenge der gewünschten Ware auswählen und Waren hinzufügen oder entfernen. Über den Button „bestellen“ geben Sie einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren zu den dort aufgeführten Konditionen ab. Vor dem Abschicken der Bestellung können Sie die Daten jederzeit einsehen, ändern und löschen.

Sämtlichen Bestellvorgängen liegen unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde, welche Vertragsbestandteil werden. Unsere AGB können Sie jederzeit über die Internet-Adresse
www.rph-gmbh.de/agb.pdf abrufen, ausdrucken und auf Ihrem Rechner speichern.

Ein Kaufvertrag kommt jedoch erst mit dem Versand unserer Auftragsbestätigung an Sie oder mit der Lieferung der bestellten Ware zustande.

(4.) Die Berater / Verkäufer der RPH Industrie-Partner sind nicht berechtigt, mündliche Abreden
zu treffen, die über den Inhalt der schriftlichen Aufzeichnung hinausgehen.
(5.) Druck- und Schreibfehler sind für die RPH Industrie-Partner nicht verbindlich.

(6.) Technische Änderungen bei Angeboten bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.


§ 3 - Preise, Preisänderungen

(1.) Die ausgewiesenen Preise schließen die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Sie
verstehen sich ab Lager Bochum, ausschließlich Verpackung, Fracht und Versicherung.

(2.) Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und / oder tatsächlichen Lieferdatum mehr als 6 Monate liegen, gelten unsere zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise.


§ 4 - Lieferung

(1.) Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware unser Lager verlässt. Der Versand
erfolgt stets auf Kosten und Gefahr des Kunden. Soweit keine schriftliche Anweisung des Kunden vorliegt, bestimmen wir die Art des Versandes.

(2.) Alle von der RPH Industrie-Partner genannten Termine und Fristen sind Ca.-Angaben, soweit nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Es wird keine Gewähr für die Dauer des Transports und dessen rechtzeitige Ankunft beim Kunden übernommen.

(3.) Termine und Fristen verlängern sich in der Weise, wie sich die Lieferung oder Leistung aus
Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verzögert. Im Falle höherer Gewalt (beispielsweise
behördliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Roh- oder
Betriebsstoffverknappung) sowie beim Eintritt unvorhersehbarer Umstände, die die RPH Industrie- Partner nicht zu vertreten hat und die uns oder unseren Lieferanten die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, verlängern sich die vereinbarten Lieferfristen um die Dauer der Behinderung. In diesem Fall werden unsere Kunden unverzüglich benachrichtigt.

(4.) Dauert die Behinderung länger als 3 Monate seit Zugang der Benachrichtigung fort, sind wir
wegen des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages ganz oder teilweise zum Rücktritt berechtigt. Der Kunde ist im Fall der länger als 3 monatigen Behinderung nach angemessener Nachfristsetzung von mindestens 2 Wochen ebenfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

(5.) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist die RPH Industrie-Partner berechtigt, den ihr
entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen geltend zu machen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der gelieferten Ware auf den Kunden über.


§ 5 - Kündigungsrechte

Wenn nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, aufgrund derer die Zahlung des vereinbarten Entgeltes gefährdet ist, so ist die RPH Industrie-Partner berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grunde zu kündigen und die Herausgabe der bereits gelieferten Gegenstände zu verlangen. Ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung bleibt unberührt. Eine derartige Gefährdung liegt insbesondere vor, wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens droht oder sich aus Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder zu Protest gegangenen Schecks oder Wechsel ergibt, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

§ 6 - Haftung

Außerhalb unserer gesetzlichen Gewährleistungshaftung haftet die RPH Industrie-Partner nur bei Vorsatz, grober und einfacher Fahrlässigkeit und bei schuldhafter Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten. Im letztgenannten Fall ist die Haftung - außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit - auf vertragstypische, vernünftigerweise vorhersehbaren Schäden beschränkt. Jede weitergehende Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen. Soweit die Haftung der RPH-Industrie Partner ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Organe und für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, insbesondere für Mitarbeiter. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht in Fällen von verschuldensunabhängiger Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bei verschuldeten Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens.

§ 7 - Eigentumsvorbehalt

(1.) Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns, der RPH Industrie-Partner, aus jedem
Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Der Kunde darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.

(2.) Bei Zugriffen Dritter - insbesondere Gerichtsvollzieher - auf die Vorbehaltsware hat der
Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstandenen gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.

(3.) Bei Verarbeitung und Einbau der gelieferten Sachen erwirbt die RPH Industrie-Partner -
solange eine vollständige Zahlung noch nicht erfolgt ist - Miteigentum an dem hergestellten Werk in Höhe des Wertes des Produktes bzw. der Leistung.


§ 8 - Zahlung

(1.) Verkaufspersonal und technisches Personal sind zum Inkasso in bar oder zur
Scheckentgegennahme nur gegen Vorlage einer entsprechenden Empfangsvollmacht berechtigt. Im Übrigen können Zahlungen mit befreiender Wirkung nur unmittelbar an uns oder auf ein von uns angegebenes Bank- oder Postscheckkonto erfolgen.

(2.) Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig.

(3.) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist die RPH Industrie-Partner berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen gültigen Basiszins einzufordern.

(4.) Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und werden den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

(5.) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde jedoch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

(6.) Rechnungen sind zahlbar laut der Zahlungsbedingungen, die auf dem Auftragsformular
- Auftragsbestätigung - ersichtlich sind.

§ 9 - Schadensersatz


(1.) Der Kunde verpflichtet sich, die gelieferte Ware abzunehmen und die vertragsgemäße
Beschaffenheit der Lieferung zu überprüfen.

(2.) Erkennbare Schäden oder Fehlmengen sind bei der Annahme der gelieferten Ware sofort
gegenüber der RPH Industrie-Partner schriftlich anzuzeigen.

(3.) Nicht sofort erkennbare Schäden und Fehlmengen sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb 1 Woche nach Annahme der gelieferten Ware schriftlich gegenüber der RPH-Industrie Partner anzuzeigen.

(4.) Wird die Abnahme der Waren vom Kunden unberechtigt verweigert, so kann die RPH
Industrie-Partner vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis, dass kein Schaden entstanden ist ausdrücklich vorbehalten. Vorstehende Regelung gilt entsprechend, wenn der Kunde unberechtigt vom Vertrag zurücktritt.


§ 10 - Gerichtsstand, anwendbares Recht

(1.) Gerichtsstand ist ausschließlich Bochum. Dies gilt auch, falls der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland in das Ausland verlegt. Weiterhin gilt diese Regelung, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

(2.) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist
ausgeschlossen.


§ 11 - Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder
undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame oder durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Bochum, April 2011

RPH Industrie-Partner GmbH
Industriestr.42
44894 Bochum
Geschäftsführer: Benjamin Pipev, Marcel Hausherr, Christian Rachler

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